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Von: Yannick Wild (Bauingenieur, Holzbauingenieur)

Stand: 09.02.2025

Vergabe an Fachunternehmer

Die Vergabe an Fachunternehmer ist im Bauwesen wohl die verbreitetste Art Bauleistungen an eine Baufirma zu vergeben. Lohnenswert ist das vor allem dann, wenn Bauherren beschließen Zwischenleistungen selbst auszuführen oder Arbeiten an den Kostengünstigen vergeben möchten.

Der Fachunternehmer​

Ein Fachunternehmer (oder Fachbetrieb) ist ein Unternehmen, das über besonders qualifiziertes Personal, spezifische Ausrüstung und fundierte Fachkenntnisse in einem bestimmten Gewerk verfügt. Beispiele sind Dachdecker, Elektriker, Klempner, Maler oder Heizungsbauer. Im Gegensatz zum Generalunternehmer übernimmt ein Fachunternehmer nur die Leistungen im Bereich seines Gewerkes und koordiniert in der Regel nicht das gesamte Bauprojekt.

Leistungsumfang

Der Leistungsumfang eines Fachunternehmers bezieht sich auf sämtliche Arbeiten, die innerhalb seines Gewerkes liegen. Dazu zählen die Beratung bei technischen Fragen, die Materialbeschaffung sowie die Durchführung und Dokumentation der vereinbarten Maßnahmen. Häufig werden auch Kontroll- und Wartungsaufgaben angeboten, um sicherzustellen, dass die installierten Systeme oder Bauelemente langfristig ihren Zweck erfüllen.

Fachunternehmererklärung: Nachweis korrekter Ausführung

Die Fachunternehmererklärung ist ein Nachweis darüber, dass alle Arbeiten nach den jeweils gültigen Normen und gesetzlichen Vorgaben ausgeführt wurden. Sie wird häufig von Behörden oder Förderstellen angefordert und ermöglicht es, die Qualität der erbrachten Leistungen schriftlich zu belegen. Mit der Unterzeichnung übernimmt der Fachunternehmer zugleich die Verantwortung für die fachlich einwandfreie Realisierung der von ihm ausgeführten Arbeiten.

Rechtliche Grundlagen für Fachunternehmer

Die Tätigkeit von Fachunternehmern beruht im Wesentlichen auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B). Hieraus ergeben sich Regelungen zu Werkverträgen, Haftungsfragen und Gewährleistungsfristen. Zudem gelten für bestimmte Gewerke zusätzliche Vorschriften, etwa das Gebäudeenergiegesetz oder spezielle DIN-Normen, die eine ordnungsgemäße und sichere Ausführung der Arbeiten gewährleisten sollen.

Vertragsgestaltung

In einem Werk- oder Bauvertrag werden die Pflichten des Fachunternehmers präzise festgelegt. Neben einer exakten Leistungsbeschreibung gehören üblicherweise die Angabe von Preisen und Zahlungsmodalitäten sowie Regelungen zu Terminen, Abnahmen und Gewährleistungsfristen dazu. Eine klare und transparente Vertragsgestaltung hilft, Unstimmigkeiten zu vermeiden und schafft Sicherheit für alle Beteiligten.

Eingeschränkte Verantwortungsbereiche

Ein Fachunternehmer haftet grundsätzlich nur für die Leistungen, die in seinem Vertrag festgelegt sind. Die Verantwortung erstreckt sich somit nicht auf die Koordination anderer Gewerke oder auf mögliche Planungsfehler, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen. Treten Probleme an Schnittstellen zu anderen Baubeteiligten auf, besteht allerdings eine Hinweispflicht, um Folgeschäden oder Verzögerungen so gering wie möglich zu halten.

Grenzen der Beratungspflicht

Die Beratungspflicht eines Fachunternehmers umfasst ausschließlich Fachfragen, die unmittelbar mit seinem Gewerk zusammenhängen. Eine umfassende Planung des gesamten Bauvorhabens obliegt in der Regel Architekten oder Planungsbüros. Auch bei erkennbaren Mängeln, die auf eine fehlerhafte Vorleistung Dritter zurückzuführen sind, besteht lediglich die Pflicht, diese zu melden, nicht jedoch, sie eigenverantwortlich zu beheben.

Bauphase und Koordination

Während der Bauphase führt der Fachunternehmer die vereinbarten Leistungen termingerecht und nach geltenden Vorschriften aus. Eine reibungslose Zusammenarbeit mit anderen Gewerken kann durch regelmäßige Abstimmungen, verbindliche Zeitpläne und ein aktives Kommunikationsmanagement sichergestellt werden. Dadurch lassen sich Verzögerungen minimieren und der Gesamtablauf auf der Baustelle effizient gestalten.

Abnahme und Nacharbeiten

Die Abnahme markiert den Abschluss der beauftragten Leistungen und den Beginn der Gewährleistungsfrist. Bei der gemeinsamen Begehung werden etwaige Mängel dokumentiert und im Nachgang vom Fachunternehmer behoben. Erst nach einer erfolgreichen Abnahme gelten die Arbeiten als ordnungsgemäß ausgeführt, und die vereinbarte Restzahlung kann fällig werden. Eine sorgfältige Übergabe und Dokumentation schützen dabei sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer vor späteren Streitigkeiten.

Häufig gestellte Fragen

abei wird ein bestimmtes Gewerk direkt an ein auf dieses Gebiet spezialisiertes Unternehmen vergeben. Das Fachunternehmen übernimmt die Ausführung seiner Leistungen selbstständig und nach eigenen Standards, ohne zwingend mit anderen beteiligten Gewerken eng vernetzt zu sein.

Sie eignet sich vor allem, wenn einzelne Zwischenleistungen in Eigenregie erbracht werden oder wenn beim Bauprojekt ein flexiblerer Zeitplan bevorzugt wird. Auf diese Weise können verschiedene Arbeiten schrittweise erledigt und Kostenpotenziale genutzt werden.

Da jede Firma eigenständig agiert und lediglich gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet ist, kann es vorkommen, dass die Koordination untereinander nur bedingt stattfindet. Das erhöht die Verantwortung des Bauherren oder eines externen Projektleiters, die Abstimmung der unterschiedlichen Leistungen zu übernehmen.


Der Vorteil besteht in der hohen Spezialisierung und der Möglichkeit, Leistungen punktuell einzukaufen. Ein Nachteil kann sich ergeben, wenn die fehlende Koordination zu Terminüberschneidungen oder Problemen an den Schnittstellen verschiedener Gewerke führt.